Kleingärtnerische Nutzung, Ruhe und Erholung

Liebe Pächterinnen und Pächter,

die Gartensaison hat begonnen, bitte beachtet die wichtigste Regel in einem Kleingarten:

kleingärtnerische Nutzung auf 10 % der Gartenfläche

Bei einer Gartengröße von 200 qm bedeutet das 20 qm, also zum Beispiel 3 Beete von mindestens 2 x 2 m und 3 Hochbeete von 1 x 2 m.

Diese Beete sind mit einjährigem Gemüse wie z.B. Salat, Tomaten, Zwiebeln und Lauch zu bepflanzen, dazu Kräuter wie z.B. Petersilie, Basilikum, Dill und Salbei.
Zusätzlich gern auch kleinwüchsige Obstbäume und Beerensträucher.

Unzureichende kleingärtnerische Nutzung müssen wir gemäß Vorgaben des Stadtverbandes Essen und des Bundeskleingartengesetzes schriftlich bemängeln und danach abmahnen.

Mit kleingärtnerischen Grüßen
Der Vorstand

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