Schottergärten sind nicht erlaubt

Aus gegebenem Anlass folgende Info

Schottergärten sind in Kleingartenanlagen in Essen, wie im Rest von Nordrhein-Westfalen, nicht erlaubt.
Die Landesbauordnung NRW schreibt vor, dass nicht überbaute Flächen wasseraufnahmefähig zu belassen sind und begrünt oder bepflanzt werden müssen.

Mit einem Kleingarten hat ein Schottergarten wenig zu tun.

Der Begriff hat sich für Gärten eingebürgert, die mit Kies, Schotter und Felsen bedeckt und nur wenig oder gar nicht bepflanzt sind. Man könnte also eher Schotterwüste dazu sagen. Die Steine werden entweder direkt auf den Boden oder auf sogenannte Trenn-schichten aus Folie oder Vlies geschüttet. Steine dominieren das Gesamtbild.
Pflanzen sind dagegen eher Beiwerk, zum Beispiel als Gehölz, das in Form geschnitten wird, oder als einzelnes Gras oder Kübelpflanze.
Ein kleiner naturnaher Kiesgartenbereich muss pflanzen- und artenreich sein.
Wenn er aus mineralischem Substrat besteht und auf Folie verzichtet wird, kann Wasser in den Boden versickern.
Er beherbergt spezialisierte Pflanzen, die naturgemäß an sonnigen, trockenen Extremstandorten vorkommen.
Hier wachsen zum Beispiel die Astlose Graslilie, Ochsenauge, Rundblättrige Glockenblume, Karthäuser-Nelke, Färberginster, Wilder Majoran, Wiesensalbei, Natternkopf, Wolfsmilch, Thymian- und Nelkenarten, Küchenschelle oder Katzenminze.

Anpflanzungen wie Obst und Gemüse sollen das Kleingartenbild dominieren
und nicht Kies- oder Schottersteine.

Kleingärtnerische Grüße
Ihr / euer Vorstand

Wichtige Info für alle Pächterinnen und Pächter

Wichtige Mitteilung

an alle Pächterinnen und Pächter

Wie in der Jahreshauptversammlung am 23.03.2025 mitgeteilt wurde, werden erstmalig in diesem Jahr auf Anordnung des Verpächters, dem Stadtverband Essen der Kleingärtnervereine e.V., in der gesamten Anlage protokollierte Gartenbegehungen durchgeführt.

Beginnen werden wir am

Samstag, 14. Juni 2025 ab 9:00 Uhr

in allen Gärten von Nr. 102 bis einschließlich 202.

An diesem Tag besteht für die Pächterinnen und Pächter der genannten Gärten
ab 9:00 Uhr Anwesenheitspflicht.
Genehmigungen für Gewächshaus, Hochbeete, Spielgeräte usw. sind bitte bereitzuhalten.

Wer aus wichtigem Grund nicht kommen kann, gibt bitte einem Vorstandsmitglied vorher Bescheid.

Der Vorstand
starbatty.essen-altstadt-nord@gmx.de

Jetzt pflanzen und säen – die Gartensaison beginnt

Liebe Pächterinnen und Pächter,

bitte nutzt euren Garten gemäß Gartenordnung auch kleingärtnerisch!

(etwa 10 % der Gartenfläche müssen es schon sein)

Legt Beete an, pflanzt etwas Obst und Gemüse, Beerensträucher, Kräuter, Salat…

Dies ist eine Kleingartenanlage und kein Feriendomizil.

Viele Grüße!
Euer Vorstand

Wasser auf am 29. März 2025

Achtung, liebe Pächterinnen und Pächter!

Am Samstag, 29. März 2025, wird die Wasserzufuhr aufgedreht und die Wasseruhren werden abgelesen.

Wir hoffen, dass bis dahin die Wasseruhren, wenn nötig, ausgetauscht und defekte Leitungen repariert wurden.

Achten Sie bitte beim Einbau einer neuen geeichten Wasseruhr darauf, dass der PFEIL in die Richtung zeigt, in die das Wasser läuft!!!

Es besteht an diesem Tag ab 09:00 Uhr Anwesenheitspflicht im Garten!

Bitte halten Sie sich an diesem Tag ab neun Uhr in Ihrem Garten auf oder ermächtigen Sie eine andere bekannte Person, Sie zu vertreten.

Sollte es vorher noch Frost geben, erfolgt das Ablesen und Wasseraufdrehen entsprechend später.

Der Vorstand

Hecken- und Baumschnitt

Liebe Pächterinnen und Pächter

Bitte Hecken / Zäune zu den Nachbargärten auf eine maximale Höhe von 90 cm kürzen.

Bis spätestens 28. Februar 2025

  • sind Obstbäume zu kürzen auf maximal 4 m Höhe und
  • Laub- und Waldbäume sowie Koniferen zu entfernen.

Mit kleingärtnerischen Grüßen
Euer Vorstand