Die Ruhezeiten, in denen lärmintensive Arbeiten wie Rasen mähen, Bohren,
Hämmern etc. nicht durchgeführt werden dürfen, sind unbedingt einzuhalten.
Diese Ruhezeiten sind:
Montag bis Freitag 13:00 bis 15:00 Uhr sowie 19:00 bis 8:00 Uhr,
Samstag ab 13:00 Uhr sowie Sonn- und Feiertage ganztägig.
Gemäß Gartenordnung sind alle KleingärtnerInnen, deren Angehörige und Gäste verpflichtet, alles zu vermeiden, was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit sowie das Gemeinschaftsleben in der Kleingartenanlage stört oder beeinträchtigt.
Verboten sind zum Beispiel: lautes Musizieren, lautes Abspielen von Musik- und TV-Geräten, Grölen und Lärmen.
Mit kleingärtnerischem Gruß
Euer Vorstand