Einladung zur Pächter- und Mitgliederversammlung 2026

KGV Essen-Altstadt-Nord e.V.
Mitglied des Stadtverbandes Essen der Kleingärtnervereine e.V.

E I N L A D U N G

Zu unserer diesjährigen ordentlichen Mitglieder- und Pächterversammlung laden wir recht herzlich ein.
Versammlungstermin: Sonntag, 22. März 2026 um 10:00 Uhr
Versammlungslokal:   Kolpinghaus Essen-Altenessen, großer Saal
                                   Kolpingstr. 16, 45329 Essen

T A G E S O R D N U N G
TOP 1: Eröffnung der Versammlung und Begrüßung der Teilnehmenden, Totenehrung TOP 2: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit
TOP 3: Protokoll der Jahreshauptversammlung 2025 (lag jeweils am 1. Dienstag im April, Mai und Juni im Vereinsheim zur Abholung bereit)
TOP 4: Genehmigung der Tagesordnung
TOP 5: Bericht des 1. Vorsitzenden
TOP 6: Aussprache zu TOP 5
TOP 7: Bericht Kassiererin
TOP 8: Aussprache zu TOP 7
TOP 9: Bericht der Kassenprüfung
TOP 10: Entlastung des Vorstands
TOP 11: Antrag und Beschlussfassung zur Erhöhung des jährlichen Mitgliedsbeitrages
von 30,00 € auf 32,00 €.
TOP 12: Antrag und Beschlussfassung zur Erhöhung der jährlichen Kosten für Porto incl. Materialkosten von 5,00 € auf 8,00 €.
TOP 13: Antrag und Beschlussfassung zur Erhöhung der jährlichen „Kaution“ für zu leistende Gemeinschaftsarbeit von 60,00 € auf 100,00 € (4 Std. á 25,00 €).
TOP 14: Wahl der Wahlleiterin / des Wahlleiters
TOP 15: Wahlen
15. a. 1. Vorsitzende/r
15. b. 2. Vorsitzende/r
15. c. 1. Kassierer/in
15. d. 2. Kassierer/in
15. e. 1. Schriftführer/in
15. f. 2. Schriftführer/in
15. g. sechs Beisitzer/innen
15. h. drei Kassenprüfer/innen

Ergänzungen zur Tagesordnung sind möglich, wenn die Anträge dem Vorstand bis zum 15. März 2026 schriftlich vorliegen.

Essen, 04. März 2026
Der Vorstand

Gehölzschnitte gemäß Gartenordnung

Liebe Pächterinnen und Pächter

Letzte Aufforderung, bis allerspätestens 28. Februar 2026 folgende Arbeiten zu erledigen:

Hecken gemäß Gartenordnung herunter und in Form schneiden,

Sträucher hinter der Hecke kürzen, auf Heckenhöhe und in Form schneiden.
Sie dürfen keine Hecke hinter Hecke bilden!
Laut unserer Gartenordnung ist „Einsicht in die Gartenparzellen zu gewährleisten“.

Hecken / Zäune zu den Nachbargärten kürzen auf eine Höhe von maximal 90 cm,

Bäume generell kürzen auf ca. 3,5 m bis maximal 4 m Höhe,

Es besteht die Möglichkeit, wenn nötig den Vereinsvorstand anzuschreiben und um Unterstützung zu bitten.

Mit kleingärtnerischen Grüßen
Euer Vorstand

Schöne und fröhliche Feiertage

Liebe Vereinsmitglieder,

wir wünschen eine schöne erholsame Weihnachtszeit

und einen guten Start ins nächste Jahr!

Bleibt gesund und lebensfroh.

Euer Vereinsvorstand

Vorweihnachtszeit und im Garten arbeiten? Ja, das geht!

Liebe Pächterinnen und Pächter

Nicht vergessen: auch Hecken und Zäune zwischen den Gärten sind zu kürzen, und zwar auf eine Höhe von maximal 90 cm.

Bis spätestens 30. Januar 2026

  • sind Obstbäume zu kürzen (maximal 4 m Höhe) und
  • Laub- und Waldbäume, Koniferen und Kirschlorbeer zu entfernen

…und trotz aller nötigen Arbeiten eine schöne Adventszeit !

Der Vorstand

Unzulässige Bäume und Sträucher lt. Gartenordnung entfernen!

An alle Pächterinnen und Pächter

Laub- und Waldbäume, Koniferen und Kirschlorbeer sind unzulässig und daher bitte bis Jahresende ordnungsgemäß zu entfernen.

Mit kleingärtnerischen Grüßen
Euer Vorstand
starbatty.essen-altstadt-nord@gmx.de