Vorweihnachtszeit und im Garten arbeiten? Ja, das geht!

Liebe Pächterinnen und Pächter

Nicht vergessen: auch Hecken und Zäune zwischen den Gärten sind zu kürzen, und zwar auf eine Höhe von maximal 90 cm.

Bis spätestens 30. Januar 2026

  • sind Obstbäume zu kürzen (maximal 4 m Höhe) und
  • Laub- und Waldbäume, Koniferen und Kirschlorbeer zu entfernen

…und trotz aller nötigen Arbeiten eine schöne Adventszeit !

Der Vorstand

Unzulässige Bäume und Sträucher lt. Gartenordnung entfernen!

An alle Pächterinnen und Pächter

Laub- und Waldbäume, Koniferen und Kirschlorbeer sind unzulässig und daher bitte bis Jahresende ordnungsgemäß zu entfernen.

Mit kleingärtnerischen Grüßen
Euer Vorstand
starbatty.essen-altstadt-nord@gmx.de