Ab jetzt ist Zeit für den Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern

Liebe Pächterinnen und Pächter,

bitte die Hecken bis zum 16. November 2024 gemäß Gartenordnung herunter und in Form schneiden.

Die Hecken zu den Nachbargärten sind auf eine max. Höhe von 0,90 m zu kürzen.

Sträucher hinter der Hecke sind auf Heckenhöhe zu kürzen und in Form zu schneiden.
Laut unserer Gartenordnung ist „Einsicht in die Gartenparzellen zu gewährleisten“.

Obstbäume sind zu kürzen auf maximal 4 m Höhe.

Laub- und Waldbäume sowie Koniferen sind unzulässig und bis Jahresende zu entfernen.

Mit kleingärtnerischen Grüßen
Euer Vorstand

Heckenschnitt

Liebe Pächterinnen und Pächter,

die Vogelschutzzeit ist nun vorbei.

Bitte die Hecken bis zum 16. November 2024 auf eine Höhe von max. 1,30 m herunter und in Form schneiden.

Achtet bitte darauf, dass die Heckenhöhen in den Wegen möglichst gleich sind, um ein schönes einheitliches Erscheinungsbild unserer Kleingartenanlage zu erhalten.

Sträucher hinter der Hecke sind einzeln in Form zu schneiden und zu kürzen.
Laut unserer Gartenordnung ist „Einsicht in die Gartenparzellen zu gewährleisten“.

Mit kleingärtnerischem Gruß
Euer Vorstand

Ruhezeiten in der Kleingartenanlage

Die Ruhezeiten, in denen lärmintensive Arbeiten wie Rasen mähen, Bohren,
Hämmern etc. nicht durchgeführt werden dürfen, sind unbedingt einzuhalten.

Diese Ruhezeiten sind:

Montag bis Freitag 13:00 bis 15:00 Uhr sowie 19:00 bis 8:00 Uhr,
Samstag ab 13:00 Uhr sowie Sonn- und Feiertage ganztägig.

Gemäß Gartenordnung sind alle KleingärtnerInnen, deren Angehörige und Gäste verpflichtet, alles zu vermeiden, was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit sowie das Gemeinschaftsleben in der Kleingartenanlage stört oder beeinträchtigt.
Verboten sind zum Beispiel: lautes Musizieren, lautes Abspielen von Musik- und TV-Geräten, Grölen und Lärmen.

Mit kleingärtnerischem Gruß
Euer Vorstand

Pflege der Hecken, Wiesenstreifen und Wege

Liebe Pächterinnen und Pächter

 Schonende Form- und Pflegeschnitte an den Hecken sind ganzjährig erlaubt und durchzuführen. Bitte dabei an den Vogelschutz denken und keine Nester zerstören!

Ebenfalls zu schneiden und gepflegt zu halten ist der Wiesenstreifen entlang des Gartens!

und nochmals zur Erinnerung:
Auch die Wegehälfte entlang des Gartens ist von Bewuchs zu befreien.
Die Kantensteine sollten erkennbar sein!

Euer Vorstand