Parkplatz Seumannstraße Komplettsperrung am 13.04.2026

Wichtige Info an alle Inhaber/innen einer Schrankenkarte für unseren Parkplatz:

Wegen umfangreicher Arbeiten am Strommast wird der

Parkplatz am Montag, 13. April 2026 ganztägig komplett gesperrt!

Der Vorstand

Wasserzufuhr wird aufgedreht am 28. März 2026

Wasser wird am Samstag, 28. März 2026 aufgedreht !

Es besteht an diesem Tag ab 09:00 Uhr Anwesenheitspflicht im Garten!

Die Wasserzufuhr wird aufgedreht und die Wasseruhren werden abgelesen.
Wir hoffen, dass bis dahin die Wasseruhren, wenn nötig, ausgetauscht und defekte Leitungen repariert wurden.

Achten Sie bitte beim Einbau einer neuen geeichten und für den Außenbereich geeigneten Wasseruhr darauf, dass der PFEIL in die Richtung zeigt, in die das Wasser läuft!!!

Bitte halten Sie sich an diesem Tag ab neun Uhr in Ihrem Garten auf oder ermächtigen Sie eine andere bekannte Person, Sie zu vertreten.

Sollte es vorher noch Frost geben, erfolgt das Ablesen und Wasseraufdrehen entsprechend später.

Mit kleingärtnerischen Grüßen
Euer Vorstand

Gehölzschnitte gemäß Gartenordnung

Liebe Pächterinnen und Pächter

Letzte Aufforderung, bis allerspätestens 28. Februar 2026 folgende Arbeiten zu erledigen:

Hecken gemäß Gartenordnung herunter und in Form schneiden,

Sträucher hinter der Hecke kürzen, auf Heckenhöhe und in Form schneiden.
Sie dürfen keine Hecke hinter Hecke bilden!
Laut unserer Gartenordnung ist „Einsicht in die Gartenparzellen zu gewährleisten“.

Hecken / Zäune zu den Nachbargärten kürzen auf eine Höhe von maximal 90 cm,

Bäume generell kürzen auf ca. 3,5 m bis maximal 4 m Höhe,

Es besteht die Möglichkeit, wenn nötig den Vereinsvorstand anzuschreiben und um Unterstützung zu bitten.

Mit kleingärtnerischen Grüßen
Euer Vorstand

Vorweihnachtszeit und im Garten arbeiten? Ja, das geht!

Liebe Pächterinnen und Pächter

Nicht vergessen: auch Hecken und Zäune zwischen den Gärten sind zu kürzen, und zwar auf eine Höhe von maximal 90 cm.

Bis spätestens 30. Januar 2026

  • sind Obstbäume zu kürzen (maximal 4 m Höhe) und
  • Laub- und Waldbäume, Koniferen und Kirschlorbeer zu entfernen

…und trotz aller nötigen Arbeiten eine schöne Adventszeit !

Der Vorstand

Unzulässige Bäume und Sträucher lt. Gartenordnung entfernen!

An alle Pächterinnen und Pächter

Laub- und Waldbäume, Koniferen und Kirschlorbeer sind unzulässig und daher bitte bis Jahresende ordnungsgemäß zu entfernen.

Mit kleingärtnerischen Grüßen
Euer Vorstand
starbatty.essen-altstadt-nord@gmx.de