Fallobst auf dem Boden liegen lassen ist nicht erlaubt

Liebe Pächterinnen und Pächter,

die Obstbäume tragen gut in diesem Jahr

Denkt aber bitte daran:

Fallobst darf nicht auf dem Boden liegen gelassen werden, da es Ratten, Schädlinge und Krankheiten anzieht und verbreitet!

Obst in der Anlage herumliegen zu lassen ist verboten und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Bitte erntet euer Obst rechtzeitig,
und wenn etwas auf den Boden gefallen ist, sammelt es auf – falls ihr nicht alles verwenden könnt, z.B. für Marmelade, Mus, Kuchen und so weiter, legt eine kleine Menge der Früchte in den Kompostierer, gebt größere Mengen Fallobst kostenlos bei den Entsorgungsbetrieben der Stadt Essen ab:

EBE, Pferdebahnstr. 32, 45141 Essen

Mit kleingärtnerischem Gruß
Ihr und euer Vereinsvorstand

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