Liebe Pächterinnen und Pächter
Schonende Form- und Pflegeschnitte an den Hecken – auch an den Hecken zwischen den Gärten – sind ganzjährig erlaubt und durchzuführen. Bitte dabei an den Vogelschutz denken!
Ebenfalls zu schneiden und gepflegt zu halten ist der Wiesenstreifen entlang des Gartens!
und nochmals zur Erinnerung:
Auch die Wegehälfte entlang des Gartens ist von Bewuchs zu befreien.
Kantensteine zwischen Weg und Parzelle sollten erkennbar sein!
Euer Vorstand