Freie Gärten

Hin und wieder werden auch bei uns Gärten frei, sei es weil ein Pächter einen Garten aufgibt oder weil einem Pächter wegen vertragswidrigen Verhaltens und zum Schutze unserer anderen Vereinsmitglieder der Garten leider gekündigt werden musste.

Ob es aktuell freie Gärten gibt kann man bei dem 1. Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied erfragen.

Die Vorgehensweise bei einem Pächterwechsel ist bestimmten Regeln unterworfen, was die Kündigung, Wertermittlung und Übergabe betrifft. Interessenten melden sich daher bitte zwingend beim Vorstand, um weiteres Vorgehen zu besprechen.

Grundsätzlich kann man sagen, dass

  • bei einem Pächter- bzw. Gartenwechsel drei Parteien miteinander agieren – der Altpächter, der Neupächter UND der Verein als Zwischenpächter
  • zwei Vertragsarten im Raum stehen – der Pachtvertrag über die Parzelle und ggf. ein Kaufvertrag über die z.B. freiwillig übernommenen Geräte und/oder Inventar.

Da es zu diesem Thema einen sehr guten Artikel in der Mitgliederzeitschrift „Der Grüne Bote“ des Stadtverbands gibt, verweisen wir darauf. Genauer gesagt auf die Seiten 4-5 der Ausgabe 01.2016.

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