Fallobst auf dem Boden liegen lassen ist nicht erlaubt

Liebe Pächterinnen und Pächter,

die Obstbäume tragen gut in diesem Jahr

Denkt aber bitte daran:

Fallobst darf nicht auf dem Boden liegen gelassen werden, da es Ratten, Schädlinge und Krankheiten anzieht und verbreitet!

Obst in der Anlage herumliegen zu lassen ist verboten und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Bitte erntet euer Obst rechtzeitig,
und wenn etwas auf den Boden gefallen ist, sammelt es auf – falls ihr nicht alles verwenden könnt, z.B. für Marmelade, Mus, Kuchen und so weiter, legt eine kleine Menge der Früchte in den Kompostierer, gebt größere Mengen Fallobst kostenlos bei den Entsorgungsbetrieben der Stadt Essen ab:

EBE, Pferdebahnstr. 32, 45141 Essen

Mit kleingärtnerischem Gruß
Ihr und euer Vereinsvorstand

Illegale Müllentsorgung ist verboten!

Illegale Müllentsorgung ist und bleibt verboten!

Wird Zuhause der Müll ebenfalls einfach vor die eigene Haustür geschmissen?

Diese illegalen Formen der Entsorgung werden als Ordnungswidrigkeit, wenn nicht sogar als Straftat, mit Bußgeldern belegt. Weitere Informationen gibt es u.a. im Abfallgesetz für das Land NRW.

Daher bitten wir zu bedenken, dass wir die Verursacher zur Anzeige bringen!
Wir bitten auch, durch Fotos (einschließlich Gartennummer) nachweisbar ertappte Gartenpächter zu melden!
Schon alleine zum Wohle und im Interesse aller anderen Vereinsmitglieder, die die (unnötigen) Entsorgungskosten durch ihre Mitgliedsbeiträge finanzieren müssen!

Auch droht der Verlust des Gartens wegen Missachtung der Gartenordnung! Es wäre schade, wenn wir darauf zurückgreifen müssten!

In diesem Zusammenhang also noch einmal der Hinweis, dass sich in der unmittelbaren Umgebung der Recyclinghof Altenessen in der Lierfeldstraße befindet, der Abfälle von Privatpersonen annimmt. Außerdem bieten wir die Entsorgung von Schrott an (siehe Aushang in den Infokästen unserer Anlage).

Ein weiterer Denkansatz:
Wir leben zwar in einer „Wegwerf-Gesellschaft“, aber vielleicht findet der eine und andere Gegenstand (Rasenmäher, Gartenstühle, Teppich, Kühlschrank usw.) sinnvolle Verwendung bei einem anderen Gartenfreund, dem z.B. die Optik nichts ausmacht oder der es ggf. einfach reparieren und weiter nutzen kann!

Das Entsorgen in Grünbereichen oder auf Parkplätzen ist definitiv VERBOTEN!

Aushang in den Infokästen beachten: Gartenbegehungen werden fortgesetzt

An alle Pächterinnen und Pächter,

wie in unserer Jahreshauptversammlung am 23.03.2025 mitgeteilt wurde, werden erstmalig in diesem Jahr in der gesamten Anlage protokollierte Gartenbegehungen durchgeführt. Begonnen hatten wir am 14.06.2025.

Fortsetzen werden wir die Begehungen am
Samstag, 30. August 2025 ab 9:00 Uhr in den Gärten Nr. 1 bis einschließlich 101.

An diesem Tag besteht für die Pächter/innen der genannten Gärten ab 9:00 Uhr Anwesenheitspflicht. Genehmigungen für Gewächshaus, Hochbeete, Spielgeräte usw. sind bereitzuhalten.

Kleingärtnerische Grüße
Euer Vorstand

Bitte Gartenordnung lesen und beachten

Liebe Gärtnerinnen und Gärtner

Heute erinnern wir wieder einmal mit diesem Rundbrief daran, dass nur durch „Spielregeln“ ein gutes Zusammenleben möglich ist.

Unsere Spielregeln sind alle in der Gartenordnung nachzulesen.

Hier nur einige Beispiele:

  • Jeder Garten muss kleingärtnerische Nutzung mit Obst und Gemüse und nicht nur Wiese oder Rasenfläche aufweisen. Wasserundurchlässige Schotter- und Kies-flächen sind verboten.
  • Die Hecken und Wiesenstreifen sind ordnungsgemäß zu schneiden, Kantensteine und Wegehälften sind frei von Bewuchs und sauber zu halten.
  • Die Ruhezeiten sind einzuhalten, unnötiger Lärm ist generell zu vermeiden.
  • Die Gartennummer ist am Eingangstor oder an der Laube deutlich vom Weg aus sichtbar anzubringen.
  • Material jeglicher Art darf nicht im Garten verbrannt werden, grillen nur mit handelsüblicher Grillkohle. Offene Feuerstellen sind verboten.
  • Abfälle wie Unrat und Müll nicht im Garten sammeln, sondern zuhause in der Mülltonne entsorgen oder zum Recyclinghof bringen (Info: Stadt-Säcke werden
    hier nicht abgeholt).
  • Das Befahren der Anlage mit Fahrzeugen jeglicher Art ist verboten (außer mit Sondergenehmigung).

Kurz und gut:
Gartenordnung lesen und beachten!

Jedes Vereinsmitglied hat bei Abschluss des Pachtvertrages die Gartenordnung bekommen, weil sie Teil des Vertrages ist.
Wenn wir alle danach handeln, haben wir keinen Ärger mit dem Verpächter  Stadtverband Essen und der Kleingartengrund und -boden gGmbH, sondern

schöne Zeiten in unserer Kleingartenanlage!

Ihr und euer Vereinsvorstand

Schottergärten sind nicht erlaubt

Aus gegebenem Anlass folgende Info

Schottergärten sind in Kleingartenanlagen in Essen, wie im Rest von Nordrhein-Westfalen, nicht erlaubt.
Die Landesbauordnung NRW schreibt vor, dass nicht überbaute Flächen wasseraufnahmefähig zu belassen sind und begrünt oder bepflanzt werden müssen.

Mit einem Kleingarten hat ein Schottergarten wenig zu tun.

Der Begriff hat sich für Gärten eingebürgert, die mit Kies, Schotter und Felsen bedeckt und nur wenig oder gar nicht bepflanzt sind. Man könnte also eher Schotterwüste dazu sagen. Die Steine werden entweder direkt auf den Boden oder auf sogenannte Trenn-schichten aus Folie oder Vlies geschüttet. Steine dominieren das Gesamtbild.
Pflanzen sind dagegen eher Beiwerk, zum Beispiel als Gehölz, das in Form geschnitten wird, oder als einzelnes Gras oder Kübelpflanze.
Ein kleiner naturnaher Kiesgartenbereich muss pflanzen- und artenreich sein.
Wenn er aus mineralischem Substrat besteht und auf Folie verzichtet wird, kann Wasser in den Boden versickern.
Er beherbergt spezialisierte Pflanzen, die naturgemäß an sonnigen, trockenen Extremstandorten vorkommen.
Hier wachsen zum Beispiel die Astlose Graslilie, Ochsenauge, Rundblättrige Glockenblume, Karthäuser-Nelke, Färberginster, Wilder Majoran, Wiesensalbei, Natternkopf, Wolfsmilch, Thymian- und Nelkenarten, Küchenschelle oder Katzenminze.

Anpflanzungen wie Obst und Gemüse sollen das Kleingartenbild dominieren
und nicht Kies- oder Schottersteine.

Kleingärtnerische Grüße
Ihr / euer Vorstand