Änderung der Ruhezeiten bis Ende April 2026

An alle Vereinsmitglieder

Änderung der Ruhezeit

Gemäß Beschluss in der erweiterten Vorstandssitzung am 04.11.2025 wurde folgende zeitlich begrenzte Änderung der Ruhezeiten festgelegt:

Vom 10.11.2025 bis 30.04.2026

beginnt montags bis freitags die Ruhezeit erst ab 19:00 Uhr

an Samstagen ab 17:00 Uhr.

Alle übrigen Ruhezeiten bleiben weiterhin unverändert gültig.

Der Vorstand
starbatty.essen-altstadt-nord@gmx.de

Parkplatz am Vereinsheim ab sofort gesperrt

Parkplatz gesperrt!

Ab sofort ist der Parkplatz am Vereinsheim täglich zwischen 6:00 u. 16:00 Uhr größtenteils gesperrt

wegen Bauarbeiten

voraussichtlich bis Ende Februar 2026

Der Vorstand

Wasserzufuhr wird am 08. November 2025 abgesperrt

Es ist bald wieder soweit: Wasserleitungen zu!

Am Samstag, 08.11.2025 werden die Wasseruhren abgelesen und die Wasser-zufuhr abgesperrt.

Außerdem werden – soweit vorhanden – die Stromzähler abgelesen.

Es besteht ab 9:00 Uhr Anwesenheitspflicht.

Bitte halten Sie sich an diesem Tag ab neun Uhr im Garten auf oder ermächtigen Sie eine andere bekannte Person, Sie zu vertreten.

Bei Nichtanwesenheit wird eine Gebühr von 30,– € erhoben.

Die Wasseruhren müssen problemlos für die Wasserwarte / Vereinshelfer zugänglich sein!
Sollte es bereits vorher Frost geben, erfolgt das Ablesen u. Wasserabsperren früher.

Kleingärtnerische Grüße
Der Vorstand

Unzulässige Bäume und Anpflanzungen sind ab jetzt zu entfernen

An alle Pächterinnen und Pächter

Bitte die Hecken bis zum 22. November 2025 gemäß Gartenordnung auf 1,20 m Höhe (Außenhecke auf 2 m Höhe) herunter und in Form schneiden.

Sträucher hinter der Hecke sind auf Heckenhöhe zu kürzen und in Form zu schneiden.
Laut unserer Gartenordnung ist „Einsicht in die Gartenparzellen zu gewährleisten“!!!

In diesem Zusammenhang erinnern wir alle Pächter an den Beschluss in unserer Jahreshauptversammlung vom 19.03.2023 bezüglich Heckenschnitt (kostenpflichtige Vereinsarbeit).

Ebenso sind Hecken und Zäune zu den Nachbargärten auf eine Höhe von max. 90 cm zu kürzen. Obstbäume sind zu kürzen auf maximal 4 m Höhe.

Laub- und Waldbäume, Koniferen und Kirschlorbeer sind unzulässig und bis Jahresende ordnungsgemäß zu entfernen.

Mit kleingärtnerischen Grüßen
Euer Vorstand
starbatty.essen-altstadt-nord@gmx.de

Fallobst auf dem Boden liegen lassen ist nicht erlaubt

Liebe Pächterinnen und Pächter,

die Obstbäume tragen gut in diesem Jahr

Denkt aber bitte daran:

Fallobst darf nicht auf dem Boden liegen gelassen werden, da es Ratten, Schädlinge und Krankheiten anzieht und verbreitet!

Obst in der Anlage herumliegen zu lassen ist verboten und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Bitte erntet euer Obst rechtzeitig,
und wenn etwas auf den Boden gefallen ist, sammelt es auf – falls ihr nicht alles verwenden könnt, z.B. für Marmelade, Mus, Kuchen und so weiter, legt eine kleine Menge der Früchte in den Kompostierer, gebt größere Mengen Fallobst kostenlos bei den Entsorgungsbetrieben der Stadt Essen ab:

EBE, Pferdebahnstr. 32, 45141 Essen

Mit kleingärtnerischem Gruß
Ihr und euer Vereinsvorstand