Bitte Gartenordnung lesen und beachten

Liebe Gärtnerinnen und Gärtner

Heute erinnern wir wieder einmal mit diesem Rundbrief daran, dass nur durch „Spielregeln“ ein gutes Zusammenleben möglich ist.

Unsere Spielregeln sind alle in der Gartenordnung nachzulesen.

Hier nur einige Beispiele:

  • Jeder Garten muss kleingärtnerische Nutzung mit Obst und Gemüse und nicht nur Wiese oder Rasenfläche aufweisen. Wasserundurchlässige Schotter- und Kies-flächen sind verboten.
  • Die Hecken und Wiesenstreifen sind ordnungsgemäß zu schneiden, Kantensteine und Wegehälften sind frei von Bewuchs und sauber zu halten.
  • Die Ruhezeiten sind einzuhalten, unnötiger Lärm ist generell zu vermeiden.
  • Die Gartennummer ist am Eingangstor oder an der Laube deutlich vom Weg aus sichtbar anzubringen.
  • Material jeglicher Art darf nicht im Garten verbrannt werden, grillen nur mit handelsüblicher Grillkohle. Offene Feuerstellen sind verboten.
  • Abfälle wie Unrat und Müll nicht im Garten sammeln, sondern zuhause in der Mülltonne entsorgen oder zum Recyclinghof bringen (Info: Stadt-Säcke werden
    hier nicht abgeholt).
  • Das Befahren der Anlage mit Fahrzeugen jeglicher Art ist verboten (außer mit Sondergenehmigung).

Kurz und gut:
Gartenordnung lesen und beachten!

Jedes Vereinsmitglied hat bei Abschluss des Pachtvertrages die Gartenordnung bekommen, weil sie Teil des Vertrages ist.
Wenn wir alle danach handeln, haben wir keinen Ärger mit dem Verpächter  Stadtverband Essen und der Kleingartengrund und -boden gGmbH, sondern

schöne Zeiten in unserer Kleingartenanlage!

Ihr und euer Vereinsvorstand

Ab jetzt ist Zeit für den Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern

Liebe Pächterinnen und Pächter,

bitte die Hecken bis zum 16. November 2024 gemäß Gartenordnung herunter und in Form schneiden.

Die Hecken zu den Nachbargärten sind auf eine max. Höhe von 0,90 m zu kürzen.

Sträucher hinter der Hecke sind auf Heckenhöhe zu kürzen und in Form zu schneiden.
Laut unserer Gartenordnung ist „Einsicht in die Gartenparzellen zu gewährleisten“.

Obstbäume sind zu kürzen auf maximal 4 m Höhe.

Laub- und Waldbäume sowie Koniferen sind unzulässig und bis Jahresende zu entfernen.

Mit kleingärtnerischen Grüßen
Euer Vorstand

Heckenschnitt

Liebe Pächterinnen und Pächter,

die Vogelschutzzeit ist nun vorbei.

Bitte die Hecken bis zum 16. November 2024 auf eine Höhe von max. 1,30 m herunter und in Form schneiden.

Achtet bitte darauf, dass die Heckenhöhen in den Wegen möglichst gleich sind, um ein schönes einheitliches Erscheinungsbild unserer Kleingartenanlage zu erhalten.

Sträucher hinter der Hecke sind einzeln in Form zu schneiden und zu kürzen.
Laut unserer Gartenordnung ist „Einsicht in die Gartenparzellen zu gewährleisten“.

Mit kleingärtnerischem Gruß
Euer Vorstand

Ruhezeiten in der Kleingartenanlage

Die Ruhezeiten, in denen lärmintensive Arbeiten wie Rasen mähen, Bohren,
Hämmern etc. nicht durchgeführt werden dürfen, sind unbedingt einzuhalten.

Diese Ruhezeiten sind:

Montag bis Freitag 13:00 bis 15:00 Uhr sowie 19:00 bis 8:00 Uhr,
Samstag ab 13:00 Uhr sowie Sonn- und Feiertage ganztägig.

Gemäß Gartenordnung sind alle KleingärtnerInnen, deren Angehörige und Gäste verpflichtet, alles zu vermeiden, was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit sowie das Gemeinschaftsleben in der Kleingartenanlage stört oder beeinträchtigt.
Verboten sind zum Beispiel: lautes Musizieren, lautes Abspielen von Musik- und TV-Geräten, Grölen und Lärmen.

Mit kleingärtnerischem Gruß
Euer Vorstand