Gehölzschnitte gemäß Gartenordnung

Liebe Pächterinnen und Pächter

Bis spätestens 07. Februar 2026 bitte unbedingt folgende Arbeiten erledigen:

Hecken gemäß Gartenordnung herunter und in Form schneiden,

Sträucher hinter der Hecke kürzen, auf Heckenhöhe und in Form schneiden.
Sie dürfen keine Hecke hinter Hecke bilden!

Laut unserer Gartenordnung ist „Einsicht in die Gartenparzellen zu gewährleisten“.

Hecken / Zäune zu den Nachbargärten kürzen auf eine Höhe von maximal 90 cm,

Obstbäume kürzen auf maximal 4 m Höhe,

Laub- und Waldbäume und Koniferen entfernen.

Mit kleingärtnerischen Grüßen
Euer Vorstand

Vorweihnachtszeit und im Garten arbeiten? Ja, das geht!

Liebe Pächterinnen und Pächter

Nicht vergessen: auch Hecken und Zäune zwischen den Gärten sind zu kürzen, und zwar auf eine Höhe von maximal 90 cm.

Bis spätestens 30. Januar 2026

  • sind Obstbäume zu kürzen (maximal 4 m Höhe) und
  • Laub- und Waldbäume, Koniferen und Kirschlorbeer zu entfernen

…und trotz aller nötigen Arbeiten eine schöne Adventszeit !

Der Vorstand

Unzulässige Bäume und Sträucher lt. Gartenordnung entfernen!

An alle Pächterinnen und Pächter

Laub- und Waldbäume, Koniferen und Kirschlorbeer sind unzulässig und daher bitte bis Jahresende ordnungsgemäß zu entfernen.

Mit kleingärtnerischen Grüßen
Euer Vorstand
starbatty.essen-altstadt-nord@gmx.de

Unzulässige Bäume und Anpflanzungen sind ab jetzt zu entfernen

An alle Pächterinnen und Pächter

Bitte die Hecken bis zum 22. November 2025 gemäß Gartenordnung auf 1,20 m Höhe (Außenhecke auf 2 m Höhe) herunter und in Form schneiden.

Sträucher hinter der Hecke sind auf Heckenhöhe zu kürzen und in Form zu schneiden.
Laut unserer Gartenordnung ist „Einsicht in die Gartenparzellen zu gewährleisten“!!!

In diesem Zusammenhang erinnern wir alle Pächter an den Beschluss in unserer Jahreshauptversammlung vom 19.03.2023 bezüglich Heckenschnitt (kostenpflichtige Vereinsarbeit).

Ebenso sind Hecken und Zäune zu den Nachbargärten auf eine Höhe von max. 90 cm zu kürzen. Obstbäume sind zu kürzen auf maximal 4 m Höhe.

Laub- und Waldbäume, Koniferen und Kirschlorbeer sind unzulässig und bis Jahresende ordnungsgemäß zu entfernen.

Mit kleingärtnerischen Grüßen
Euer Vorstand
starbatty.essen-altstadt-nord@gmx.de

Illegale Müllentsorgung ist verboten!

Illegale Müllentsorgung ist und bleibt verboten!

Wird Zuhause der Müll ebenfalls einfach vor die eigene Haustür geschmissen?

Diese illegalen Formen der Entsorgung werden als Ordnungswidrigkeit, wenn nicht sogar als Straftat, mit Bußgeldern belegt. Weitere Informationen gibt es u.a. im Abfallgesetz für das Land NRW.

Daher bitten wir zu bedenken, dass wir die Verursacher zur Anzeige bringen!
Wir bitten auch, durch Fotos (einschließlich Gartennummer) nachweisbar ertappte Gartenpächter zu melden!
Schon alleine zum Wohle und im Interesse aller anderen Vereinsmitglieder, die die (unnötigen) Entsorgungskosten durch ihre Mitgliedsbeiträge finanzieren müssen!

Auch droht der Verlust des Gartens wegen Missachtung der Gartenordnung! Es wäre schade, wenn wir darauf zurückgreifen müssten!

In diesem Zusammenhang also noch einmal der Hinweis, dass sich in der unmittelbaren Umgebung der Recyclinghof Altenessen in der Lierfeldstraße befindet, der Abfälle von Privatpersonen annimmt. Außerdem bieten wir die Entsorgung von Schrott an (siehe Aushang in den Infokästen unserer Anlage).

Ein weiterer Denkansatz:
Wir leben zwar in einer „Wegwerf-Gesellschaft“, aber vielleicht findet der eine und andere Gegenstand (Rasenmäher, Gartenstühle, Teppich, Kühlschrank usw.) sinnvolle Verwendung bei einem anderen Gartenfreund, dem z.B. die Optik nichts ausmacht oder der es ggf. einfach reparieren und weiter nutzen kann!

Das Entsorgen in Grünbereichen oder auf Parkplätzen ist definitiv VERBOTEN!