Fallobst darf nicht liegengelassen werden!

Liebe Pächterinnen und Pächter,

die Obstbäume tragen gut in diesem Jahr

Denkt aber bitte daran:
Fallobst darf nicht auf dem Boden liegen gelassen werden, da es Ratten, Schädlinge und Krankheiten anzieht und verbreitet!

Obst in der Anlage herumliegen zu lassen ist nicht im Sinn der kleingärtnerischen Nutzung und dazu noch Verschwendung von Lebensmitteln.

Bitte erntet euer Obst rechtzeitig,
und wenn etwas auf den Boden gefallen ist, sammelt es bitte sofort auf
.

Falls ihr nicht alles verwenden könnt, z.B. für Marmelade, Mus, Kuchen usw., fragt doch einfach mal die Nachbarpächter, ob sie das Obst haben möchten.
Ansonsten legt eine kleine Menge der Früchte in den Kompostierer, gebt größere Mengen Fallobst kostenlos bei den Entsorgungsbetrieben der Stadt Essen ab:
EBE, Pferdebahnstr. 32, 45141 Essen
Weitere Annahmestellen sind im Internet angegeben.

Mit kleingärtnerischem Gruß
Ihr und euer Vereinsvorstand

Gehölzschnitte gemäß Gartenordnung

Liebe Pächterinnen und Pächter

Letzte Aufforderung, bis allerspätestens 28. Februar 2026 folgende Arbeiten zu erledigen:

Hecken gemäß Gartenordnung herunter und in Form schneiden,

Sträucher hinter der Hecke kürzen, auf Heckenhöhe und in Form schneiden.
Sie dürfen keine Hecke hinter Hecke bilden!
Laut unserer Gartenordnung ist „Einsicht in die Gartenparzellen zu gewährleisten“.

Hecken / Zäune zu den Nachbargärten kürzen auf eine Höhe von maximal 90 cm,

Bäume generell kürzen auf ca. 3,5 m bis maximal 4 m Höhe,

Es besteht die Möglichkeit, wenn nötig den Vereinsvorstand anzuschreiben und um Unterstützung zu bitten.

Mit kleingärtnerischen Grüßen
Euer Vorstand

Vorweihnachtszeit und im Garten arbeiten? Ja, das geht!

Liebe Pächterinnen und Pächter

Nicht vergessen: auch Hecken und Zäune zwischen den Gärten sind zu kürzen, und zwar auf eine Höhe von maximal 90 cm.

Bis spätestens 30. Januar 2026

  • sind Obstbäume zu kürzen (maximal 4 m Höhe) und
  • Laub- und Waldbäume, Koniferen und Kirschlorbeer zu entfernen

…und trotz aller nötigen Arbeiten eine schöne Adventszeit !

Der Vorstand

Unzulässige Bäume und Sträucher lt. Gartenordnung entfernen!

An alle Pächterinnen und Pächter

Laub- und Waldbäume, Koniferen und Kirschlorbeer sind unzulässig und daher bitte bis Jahresende ordnungsgemäß zu entfernen.

Mit kleingärtnerischen Grüßen
Euer Vorstand
starbatty.essen-altstadt-nord@gmx.de

Unzulässige Bäume und Anpflanzungen sind ab jetzt zu entfernen

An alle Pächterinnen und Pächter

Bitte die Hecken bis zum 22. November 2025 gemäß Gartenordnung auf 1,20 m Höhe (Außenhecke auf 2 m Höhe) herunter und in Form schneiden.

Sträucher hinter der Hecke sind auf Heckenhöhe zu kürzen und in Form zu schneiden.
Laut unserer Gartenordnung ist „Einsicht in die Gartenparzellen zu gewährleisten“!!!

In diesem Zusammenhang erinnern wir alle Pächter an den Beschluss in unserer Jahreshauptversammlung vom 19.03.2023 bezüglich Heckenschnitt (kostenpflichtige Vereinsarbeit).

Ebenso sind Hecken und Zäune zu den Nachbargärten auf eine Höhe von max. 90 cm zu kürzen. Obstbäume sind zu kürzen auf maximal 4 m Höhe.

Laub- und Waldbäume, Koniferen und Kirschlorbeer sind unzulässig und bis Jahresende ordnungsgemäß zu entfernen.

Mit kleingärtnerischen Grüßen
Euer Vorstand
starbatty.essen-altstadt-nord@gmx.de