Schottergärten sind nicht erlaubt

Aus gegebenem Anlass folgende Info

Schottergärten sind in Kleingartenanlagen in Essen, wie im Rest von Nordrhein-Westfalen, nicht erlaubt.
Die Landesbauordnung NRW schreibt vor, dass nicht überbaute Flächen wasseraufnahmefähig zu belassen sind und begrünt oder bepflanzt werden müssen.

Mit einem Kleingarten hat ein Schottergarten wenig zu tun.

Der Begriff hat sich für Gärten eingebürgert, die mit Kies, Schotter und Felsen bedeckt und nur wenig oder gar nicht bepflanzt sind. Man könnte also eher Schotterwüste dazu sagen. Die Steine werden entweder direkt auf den Boden oder auf sogenannte Trenn-schichten aus Folie oder Vlies geschüttet. Steine dominieren das Gesamtbild.
Pflanzen sind dagegen eher Beiwerk, zum Beispiel als Gehölz, das in Form geschnitten wird, oder als einzelnes Gras oder Kübelpflanze.
Ein kleiner naturnaher Kiesgartenbereich muss pflanzen- und artenreich sein.
Wenn er aus mineralischem Substrat besteht und auf Folie verzichtet wird, kann Wasser in den Boden versickern.
Er beherbergt spezialisierte Pflanzen, die naturgemäß an sonnigen, trockenen Extremstandorten vorkommen.
Hier wachsen zum Beispiel die Astlose Graslilie, Ochsenauge, Rundblättrige Glockenblume, Karthäuser-Nelke, Färberginster, Wilder Majoran, Wiesensalbei, Natternkopf, Wolfsmilch, Thymian- und Nelkenarten, Küchenschelle oder Katzenminze.

Anpflanzungen wie Obst und Gemüse sollen das Kleingartenbild dominieren
und nicht Kies- oder Schottersteine.

Kleingärtnerische Grüße
Ihr / euer Vorstand

Wichtige Info für alle Pächterinnen und Pächter

Wichtige Mitteilung

an alle Pächterinnen und Pächter

Wie in der Jahreshauptversammlung am 23.03.2025 mitgeteilt wurde, werden erstmalig in diesem Jahr auf Anordnung des Verpächters, dem Stadtverband Essen der Kleingärtnervereine e.V., in der gesamten Anlage protokollierte Gartenbegehungen durchgeführt.

Beginnen werden wir am

Samstag, 14. Juni 2025 ab 9:00 Uhr

in allen Gärten von Nr. 102 bis einschließlich 202.

An diesem Tag besteht für die Pächterinnen und Pächter der genannten Gärten
ab 9:00 Uhr Anwesenheitspflicht.
Genehmigungen für Gewächshaus, Hochbeete, Spielgeräte usw. sind bitte bereitzuhalten.

Wer aus wichtigem Grund nicht kommen kann, gibt bitte einem Vorstandsmitglied vorher Bescheid.

Der Vorstand
starbatty.essen-altstadt-nord@gmx.de

Gartensaison startet: Hinweis zur Ruhezeit samstags

Start in die Gartensaison

Der erweiterte Vorstand hat in seiner Sitzung am 08.11.2023 folgenden Beschluss gefasst:
„In den ersten vier Wochen nach dem Wasseraufdreh-Tag beginnt samstags die Ruhezeit statt um 13:00 Uhr erst um 17:00 Uhr“, das bedeutet

an diesen vier Samstagen

30. März
06. April
13. April
und
20. April 2024

können Pächterinnen und Pächter bis fünf Uhr nachmittags Reparaturarbeiten durchführen und vor allem die kleingärtnerische Nutzung durch Anbau von Obst, Gemüse, Kräuter…beginnen bzw. fortsetzen

Der Vorstand

Auf einen guten Start ins neue Jahr

Liebe Pächterinnen und Pächter,

wir wünschen allen ein gutes Neues Jahr!

Falls noch nicht erledigt, denkt bitte daran, dass der Heckenschnitt, die Pflege des Wiesenstreifens und die Reinigung der Wegehälfte bis 13.01.2025 erledigt sein müssen. DANKE!

Mit kleingärtnerischen Grüßen

Der Vorstand