Aus gegebenem Anlass folgende Info
Schottergärten sind in Kleingartenanlagen in Essen, wie im Rest von Nordrhein-Westfalen, nicht erlaubt.
Die Landesbauordnung NRW schreibt vor, dass nicht überbaute Flächen wasseraufnahmefähig zu belassen sind und begrünt oder bepflanzt werden müssen.
Mit einem Kleingarten hat ein Schottergarten wenig zu tun.
Der Begriff hat sich für Gärten eingebürgert, die mit Kies, Schotter und Felsen bedeckt und nur wenig oder gar nicht bepflanzt sind. Man könnte also eher Schotterwüste dazu sagen. Die Steine werden entweder direkt auf den Boden oder auf sogenannte Trenn-schichten aus Folie oder Vlies geschüttet. Steine dominieren das Gesamtbild.
Pflanzen sind dagegen eher Beiwerk, zum Beispiel als Gehölz, das in Form geschnitten wird, oder als einzelnes Gras oder Kübelpflanze.
Ein kleiner naturnaher Kiesgartenbereich muss pflanzen- und artenreich sein.
Wenn er aus mineralischem Substrat besteht und auf Folie verzichtet wird, kann Wasser in den Boden versickern.
Er beherbergt spezialisierte Pflanzen, die naturgemäß an sonnigen, trockenen Extremstandorten vorkommen.
Hier wachsen zum Beispiel die Astlose Graslilie, Ochsenauge, Rundblättrige Glockenblume, Karthäuser-Nelke, Färberginster, Wilder Majoran, Wiesensalbei, Natternkopf, Wolfsmilch, Thymian- und Nelkenarten, Küchenschelle oder Katzenminze.
Anpflanzungen wie Obst und Gemüse sollen das Kleingartenbild dominieren
und nicht Kies- oder Schottersteine.
Kleingärtnerische Grüße
Ihr / euer Vorstand