Gehölzschnitte gemäß Gartenordnung

Liebe Pächterinnen und Pächter

Bis allerspätestens 26. Februar 2026 sind unbedingt folgende Arbeiten zu erledigen:

Hecken gemäß Gartenordnung herunter und in Form schneiden,

Sträucher hinter der Hecke kürzen, auf Heckenhöhe und in Form schneiden.
Sie dürfen keine Hecke hinter Hecke bilden!

Laut unserer Gartenordnung ist „Einsicht in die Gartenparzellen zu gewährleisten“.

Hecken / Zäune zu den Nachbargärten kürzen auf eine Höhe von maximal 90 cm,

Bäume generell kürzen auf ca. 3,5 m bis maximal 4 m Höhe,

Laub- und Waldbäume und Koniferen entfernen.

Mit kleingärtnerischen Grüßen
Euer Vorstand