Ruhezeiten in der Kleingartenanlage

Die Ruhezeiten, in denen lärmintensive Arbeiten wie Rasen mähen, Bohren,
Hämmern etc. nicht durchgeführt werden dürfen, sind unbedingt einzuhalten.

Diese Ruhezeiten sind:

Montag bis Freitag 13:00 bis 15:00 Uhr sowie 19:00 bis 8:00 Uhr,
Samstag ab 13:00 Uhr sowie Sonn- und Feiertage ganztägig.

Gemäß Gartenordnung sind alle KleingärtnerInnen, deren Angehörige und Gäste verpflichtet, alles zu vermeiden, was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit sowie das Gemeinschaftsleben in der Kleingartenanlage stört oder beeinträchtigt.
Verboten sind zum Beispiel: lautes Musizieren, lautes Abspielen von Musik- und TV-Geräten, Grölen und Lärmen.

Mit kleingärtnerischem Gruß
Euer Vorstand

Pflege der Hecken, Wiesenstreifen und Wege

Liebe Pächterinnen und Pächter

 Schonende Form- und Pflegeschnitte an den Hecken – auch an den Hecken zwischen den Gärten – sind ganzjährig erlaubt und durchzuführen. Bitte dabei an den Vogelschutz denken!

Ebenfalls zu schneiden und gepflegt zu halten ist der Wiesenstreifen entlang des Gartens!

und nochmals zur Erinnerung:
Auch die Wegehälfte entlang des Gartens ist von Bewuchs zu befreien.
Kantensteine zwischen Weg und Parzelle sollten erkennbar sein!

Euer Vorstand

Illegale Müllentsorgung ist und bleibt verboten!

Wird Zuhause der Müll ebenfalls einfach vor die eigene Haustür geschmissen?

Diese illegalen Formen der Entsorgung werden als Ordnungswidrigkeit, wenn nicht sogar als Straftat, mit Bußgeldern belegt. Weitere Informationen gibt es u.a. im Abfallgesetz für das Land NRW.

Daher bitten wir zu bedenken, dass wir die Verursacher zur Anzeige bringen!
Wir bitten auch, durch Fotos (einschließlich Gartennummer) nachweisbar ertappte Gartenpächter zu melden!
Schon alleine zum Wohle und im Interesse aller anderen Vereinsmitglieder, die die (unnötigen) Entsorgungskosten durch ihre Mitgliedsbeiträge finanzieren müssen!

Auch droht als Ultima Ratio der Verlust des Gartens wegen Missachtung der Gartenordnung! Es wäre schade, wenn wir darauf zurückgreifen müssten!

In diesem Zusammenhang also noch einmal der Hinweis, dass in der unmittelbaren Umgebung der Recyclinghof Altenessen in der Lierfeldstraße ansässig ist, der Abfälle von Privatpersonen annimmt. Außerdem bieten wir die Entsorgung von Schrott an (siehe Aushang in den Infokästen unserer Anlage).

Ein weiterer Denkansatz:
Wir leben zwar in einer „Wegwerf-Gesellschaft“, aber vielleicht findet der eine und andere Gegenstand (Rasenmäher, Gartenstühle, Teppich, Kühlschrank usw.) sinnvolle Verwendung bei einem anderen Gartenfreund, dem z.B. die Optik nichts ausmacht oder der es ggf. einfach reparieren und weiter nutzen kann!

Das Entsorgen in Grünbereichen oder auf Parkplätzen ist definitiv VERBOTEN!