Heckenschnitt und Wegepflege

 

An alle Pächterinnen und Pächter

Damit unsere Kleingartenanlage ein schönes einheitliches Erscheinungsbild bekommt, bitten wir – wie seit Wochen in unseren Info-Kästen durch Aushang mitgeteilt –

die Hecken gemäß Gartenordnung auf eine Höhe von 1,20 m herunter und in Form zu schneiden, Hecken an der Außengrenze der Anlage auf 2 m Höhe. Ebenfalls zu schneiden sind die Wiesenstreifen entlang der Hecke. Die Hälfte der Wegefläche bitte von Unkrautbewuchs befreien!

Spätestens bis Montag, 08.01.2024 müssen diese Arbeiten komplett erledigt worden sein.
Am darauf folgenden Samstag werden Begehungen in der gesamten Anlage stattfinden.
Wir weisen vorsorglich auf den Beschluss unserer Mitgliederversammlung vom 19.03.2023 hin.

Der Vorstand

 

Illegale Müllentsorgung ist und bleibt verboten!

Wird Zuhause der Müll ebenfalls einfach vor die eigene Haustür geschmissen?

Diese illegalen Formen der Entsorgung werden als Ordnungswidrigkeit, wenn nicht sogar als Straftat, mit Bußgeldern belegt. Weitere Informationen gibt es u.a. im Abfallgesetz für das Land NRW.

Daher bitten wir zu bedenken, dass wir die Verursacher zur Anzeige bringen!
Wir bitten auch, durch Fotos (einschließlich Gartennummer) nachweisbar ertappte Gartenpächter zu melden!
Schon alleine zum Wohle und im Interesse aller anderen Vereinsmitglieder, die die (unnötigen) Entsorgungskosten durch ihre Mitgliedsbeiträge finanzieren müssen!

Auch droht als Ultima Ratio der Verlust des Gartens wegen Missachtung der Gartenordnung! Es wäre schade, wenn wir darauf zurückgreifen müssten!

In diesem Zusammenhang also noch einmal der Hinweis, dass in der unmittelbaren Umgebung der Recyclinghof Altenessen in der Lierfeldstraße ansässig ist, der Abfälle von Privatpersonen annimmt. Außerdem bieten wir die Entsorgung von Schrott an (siehe Aushang in den Infokästen unserer Anlage).

Ein weiterer Denkansatz:
Wir leben zwar in einer „Wegwerf-Gesellschaft“, aber vielleicht findet der eine und andere Gegenstand (Rasenmäher, Gartenstühle, Teppich, Kühlschrank usw.) sinnvolle Verwendung bei einem anderen Gartenfreund, dem z.B. die Optik nichts ausmacht oder der es ggf. einfach reparieren und weiter nutzen kann!

Das Entsorgen in Grünbereichen oder auf Parkplätzen ist definitiv VERBOTEN!