Unzulässige Bäume und Anpflanzungen sind ab jetzt zu entfernen

An alle Pächterinnen und Pächter

Bitte die Hecken bis zum 22. November 2025 gemäß Gartenordnung auf 1,20 m Höhe (Außenhecke auf 2 m Höhe) herunter und in Form schneiden.

Sträucher hinter der Hecke sind auf Heckenhöhe zu kürzen und in Form zu schneiden.
Laut unserer Gartenordnung ist „Einsicht in die Gartenparzellen zu gewährleisten“!!!

In diesem Zusammenhang erinnern wir alle Pächter an den Beschluss in unserer Jahreshauptversammlung vom 19.03.2023 bezüglich Heckenschnitt (kostenpflichtige Vereinsarbeit).

Ebenso sind Hecken und Zäune zu den Nachbargärten auf eine Höhe von max. 90 cm zu kürzen. Obstbäume sind zu kürzen auf maximal 4 m Höhe.

Laub- und Waldbäume, Koniferen und Kirschlorbeer sind unzulässig und bis Jahresende ordnungsgemäß zu entfernen.

Mit kleingärtnerischen Grüßen
Euer Vorstand
starbatty.essen-altstadt-nord@gmx.de

Auf in ein neues Jahr

Liebe Pächterinnen und Pächter,

wir wünschen allen einen guten Start ins neue Jahr!

Falls noch nicht erledigt, denkt bitte daran, dass der Heckenschnitt, die Pflege des Wiesenstreifens und die Reinigung der Wegehälfte bis 13.01.2025 erledigt sein müssen. DANKE!

Mit kleingärtnerischen Grüßen

Der Vorstand

Auf einen guten Start ins neue Jahr

Liebe Pächterinnen und Pächter,

wir wünschen allen ein gutes Neues Jahr!

Falls noch nicht erledigt, denkt bitte daran, dass der Heckenschnitt, die Pflege des Wiesenstreifens und die Reinigung der Wegehälfte bis 13.01.2025 erledigt sein müssen. DANKE!

Mit kleingärtnerischen Grüßen

Der Vorstand